Qualitätsicherung

 

Für unsere Gesundheit ist sauberes, hygienisch einwandfreies und nicht mit Schadstoffen belastetes Trinkwasser essentiell: Beispielsweise sterben nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO weltweit pro Tag etwa 4000 Kinder an den Folgen von Durchfallerkrankungen, verursacht im Wesentlichen durch verunreinigtes Trinkwasser, mangelnde Hygiene und unzureichende sanitäre Einrichtungen.

 

In Deutschland wird die Beurteilung der Trinkwasserqualität anhand der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durchgeführt. Sie setzt die Trinkwasserrichtlinie der EU in deutsches Recht um. Zusätzlich sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in §37 „Allgemeine Anforderungen“ zum Trinkwasser enthalten. Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität als Fachbehörde.

 

In §4 TrinkwV „Allgemeine Anforderungen“ heißt es:

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.

Diese allgemeinen Anforderungen konkretisiert die Verordnung in Form von Grenzwerten und anderen Qualitätsanforderungen für derzeit über 50 mikrobiologische, chemische und physikalische Parameter. Diese müssen am Verbrauchsort, also an Ihrem Wasserhahn eingehalten werden. Die Verantwortung dafür liegt bis zur Übergabestelle (festgelegte Stelle am Hauptwasserzähler) beim Wasserversorger, dahinter aber beim Eigentümer des Anwesens.

Der Verband liefert sein Trinkwasser aus 3 Quellen,

  • die Emerquelle am Rettenbach ("kaltes Bründl" - ca 500 m östlich von Rettenbach)
  • die Tischlerquelle am Rettenbach ("kaltes Bründl" - ca 500 m östlich von Rettenbach) und
  • die Wirtsholzquelle vom Hopfengarten

so wie es aus dem Boden austritt.

Alle 3 Quellen sind Stauquellen und werden am Quellsammelschacht Rettenbach zusammengeführt. Von diesem wird das Trinkwasser zum Saugbehälter beim Pumphaus am Brunnenweg geleitet. Im Pumphaus  erfolgen die Überwachung des Trinkwassers mit UV, die lfd Messung der Trübung und die Quellschüttung. Mit über Druck gesteuerten Pumpen wird vom Saugbehälter  das Trinkwassers  ins Versorgungsnetz (Stockach und Teile von Kammer) und zum Hochbehälter Kammer gefördert. Für den südlichen Bereich des Versorgungsnetzes wird Trinkwasser zum Hochbehälter Rettenbach gepumpt.

Durch regelmäßige Untersuchungen der Trinkwasserqualität weist der Wasserverband nach, dass die Grenzwerte und Qualitätsanforderungen eingehalten werden.  Die Anzahl der Untersuchungen ist in der TrinkwV, Anlage 4, festgelegt. Sie hängt von der täglich im Versorgungsgebiet abgegebenen oder produzierten Menge Wasser ab. Für die auf uns zutreffende Staffelung von 10 m³ bis 1000 m³ täglich sind pro Jahr vier routinemäßige Untersuchungen (Mikrobiologie) und eine umfassende Untersuchung (Chemie) vorgesehen. Bei Grün- und Ackerflächen in Wasserschutzgebieten sind zusätzlich einmal jährlich die Pflanzenschutzmittel (Biozide) zu untersuchen, wobei die Parameter vorher vom Wasserwirtschaftsamt speziell vorgegeben werden. Den Probenahmeplan für die Untersuchungen legt der Wasserversorger fest und stimmt ihn mit dem Gesundheitsamt ab. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Unabhängig davon können von den Behörden gezielt weitere Parameter temporär zur Untersuchung vorgegeben werden.

 

Pro Quartal wird eine Probe wird auf ihre sensorischen (Färbung, Trübung, Geschmack, Geruch) und physikalischen Eigenschaften (Temperatur, elektrische Leitfähigkeit und pH-Wert) sowie auf eventuelle Keimbelastungen durch Enterokokken, coliforme Bakterien oder E. Coli untersuchet.

Bei der umfangreichen Untersuchung mit chemischer Analyse wird die Konzentration von Ionen (u.a. Natrium, Ammonium, Chlorid, Sulfat, Nitrat, Cyanid) bestimmt. Zusätzliche Untersuchungen sind derzeit nicht notwendig.

 

In den vier Quartalen des Jahres 2018 wurden darüber hinaus Messungen der Radioaktivität im Trinkwasser durchgeführt. Nach den Ergebnissen dieser Erstuntersuchung wurde durch das Landratsamt festgelegt, dass weitergehende Untersuchungen derzeit nicht notwendig sind.

 

Mit dem Erlass der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) 1995 sind Wasserversorger verpflichtet, eine Eigenüberwachung durchzuführen. Die Einhaltung der EÜV überwacht das Wasserwirtschaftsamt als Fachbehörde. Die Eigenüberwachung umfasst Betriebs- und Funktionskontrollen, Messungen und Untersuchungen. Die Ergebnisse der Messungen und Untersuchungen sowie die wesentlichen Betriebsänderungen und -vorkommnisse sind aufzuzeichnen, auszuwerten und der Gewässeraufsichtsbehörde vorzulegen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachung werden dem Wasserwirtschaftsamt in Form eines „Technischen Jahresbericht“ aggregiert jährlich übermittelt. In Abstimmung zwischen Wasserwirtschaftsamt und Gesundheitsamt sind die Untersuchungsergebnisse gemäß TrinkwV auch für die EÜV gültig. Damit ist eine gesonderte Trinkwasseruntersuchung nach EÜV nicht notwendig.