Organisation

 

Aufgrund der Bedeutung von sauberem Trinkwasser haben 2010 mehr als 120 Staaten der Vereinten Nationen das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser unterzeichnet. In Deutschland gab es schon viel früher entsprechende Regelungen. Diese Aufgabe ist derzeit gemäß Gemeindeordnung als Pflicht den Kommunen zugeordnet, in unserem Fall der Stadt Traunstein. Dieser Aufgabe kann sie entweder selbst nachkommen oder sie an Verbände oder in kommunaler Zusammenarbeit an Zweckverbände übertragen.

Der Wasserbeschaffungsverband Kammer – Rettenbach, gegründet in der ehemaligen Gemeinde Kammer, hat damals diese Aufgabe von der Gemeinde Kammer übertragen bekommen. Mit der Eingemeindung in die Stadt Traunstein ist diese Beauftragung unverändert übernommen worden.

Der Wasserbeschaffungsverband ist also kein als Verein frei organisierter Selbsthilfeverband zur Wasserversorgung, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Verband steht unter der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Traunstein. Als Fachbehörde sind das Wasserwirtschaftsamt und das Gesundheitsamt zuständig.

Gemäß seiner Satzung ist der Verband ein Wasser-und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser-und Bodenverbände (WVG). Er dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder und verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst. Er ist ein nicht auf Gewinnerzielung gerichtetes, gemeinnütziges Unternehmen. Der Verband wird so geführt, verwaltet und betrieben, dass die Selbstkosten erwirtschaftet werden. Dazu sind von den Mitgliedern Verbandsbeiträge zu leisten.

Der Verband wird auf ehrenamtlicher Basis geführt.

Der Verband hat die Aufgabe, für seine Mitglieder Trinkwasser zu beschaffen, zu verteilen und bereitzustellen sowie Wasser für Feuerlöschzwecke und öffentliche Bedürfnisse zur Verfügung zu stellen.

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer, Erbbauberechtigten oder deren Rechtsnachfolger der im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke und Anlagen (dingliche Mitglieder). Dies ist Ausdruck des in Deutschland geltenden Anschluss- und Benutzungszwangs: alle Haushalte und Wirtschaftsunternehmen sind verpflichtet, die öffentliche Trinkwasserversorgung zu nutzen. Ausnahmen hiervon sind nur in wenigen Fällen, z.B. für abgelegene Einzelhöfe, möglich und sinnvoll.

Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Vorstand.

Die Verbandsmitglieder bestimmen, wie der Verband verwaltet wird. Sie üben ihre Rechte in der Verbandsversammlung aus. Sitzungen der Verbandsversammlung werden mindestens einmal im Jahr einberufen und sind nicht öffentlich.

Die Verbandsversammlung wählt die Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand besteht aus einem Vorstandsvorsitzenden (Verbandsvorsteher), dessen Stellvertreter, einem Kassier, einem Schriftführer und Beisitzern. Außer für den Verbandsvorsteher gibt es für jedes Vorstandsmitglied außerhalb des Vorstandes einen Stellvertreter.

Der Vorstand leitet den Verband nach Maßgabe der Gesetze (WVG) in Übereinstimmung mit den von der Verbandsversammlung beschlossenen Grundsätzen.  Detaillierte Informationen über die Organisation und die Aufgaben des Verbands und seiner Organe finden Sie in der Satzung.